PV ist nicht PV
Unterschiede bei PV-Anlagen und was "privilegiert" für die Bürger bedeutet...
PV-Anlagen sind wichtig...
Interessengemeinschaft
zum Erhalt der natülichen Landschaft Kendlmühlfilzen

PV-Anlage ist nicht
PV-Analge
PV-Anlagen und deren Ausprägung
Unter PV-Anlagen versteht man, dass per Photovoltaik Strom erzeugt wird. Die Ausprägung der Anlagen unterscheidet sich aber erheblich und deshalb muss mit den Begriffen klar umgegangen werden.
Eine klare, eindeutige Begriff Definition ist wichtig!
Daraus kann resultieren ob ein Baugenehmigungsverfahren erforderlich ist oder nicht.
In den verschiedenen Veröffentlichungen und Diskussionen wird dies oft nicht ausreichend oder
nicht klar berücksichtigt. Von gesetzlicher Seite teilweise unzureichend definiert.
Das kann zu Fehlentscheidungen führen! Was das bedeuten kann, siehe nächste Seite:
Agri-PV vor deiner Haustür
Agri-PV vor deiner Haustür
Was die Privilegierung für uns Bürger bedeuten kann
Agri-PV verbindet Landwirtschaft mit Photovoltaik. Das kann ein sinnvoller Beitrag zur Energiewende sein.
Doch die besondere baurechtliche Privilegierung kann für Gemeinden und Bürger erhebliche Folgen haben.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Agri-PV-Anlagen nach § 35 Abs. 1 Nr. 9 BauGB im Außenbereich privilegiert sein. Dadurch kann eine Genehmigung möglich sein, ohne dass zuvor ein Bebauungsplan aufgestellt werden muss.
Weniger kommunale Steuerung – weniger Einfluss für Bürger
Bei einem Bebauungsplan kann eine Gemeinde unter anderem Standort, Gestaltung, Eingrünung und weitere Rahmenbedingungen planerisch steuern. Außerdem gibt es ein formelles Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung.
Bei einer privilegierten Agri-PV kann dieses Verfahren entfallen.
Das bedeutet nicht, dass die Anlage ohne rechtliche Prüfung genehmigt werden muss. Es bedeutet aber:
Die Gemeinde hat unter Umständen deutlich weniger Möglichkeiten, den Standort aktiv zu steuern.
Was kann das für Anwohner bedeuten?
Eine Agri-PV-Anlage kann auch in unmittelbarer Nähe von Wohnhäusern und Ortsrändern entstehen.
Gerade hoch aufgeständerte Anlagen können mehrere Meter hoch sein und dadurch eine erhebliche Nah- und Fernwirkung entwickeln. Das Umweltbundesamt weist auf mögliche Auswirkungen hoch aufgeständerter Agri-PV auf das Landschaftsbild hin.
Mögliche Folgen sind:
- Verlust bisher freier Sichtbeziehungen
- technische Anlagen unmittelbar am Wohnumfeld
- Veränderung des Orts- und Landschaftsbildes
- mögliche Blendwirkungen
- zusätzliche Wege, Zäune und technische Infrastruktur
- Bau-, Wartungs- und Betriebsverkehr
- Beeinträchtigung von Erholungs- und Landschaftsräumen
- Attraktivität für den Tourismus / Wander- & Radwege / Bergblicke
- mögliche kumulative Auswirkungen durch weitere Anlagen
Landwirtschaftliche Nutzung bedeutet nicht automatisch, dass die technische Anlage landschaftlich unauffällig ist.
Quellen
- § 35 BauGB – Bauen im Außenbereich:
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__35.html?utm_source=chatgpt.com - Umweltbundesamt – Photovoltaik-Freiflächenanlagen:
https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/photovoltaik/photovoltaik-freiflaechenanlagen?utm_source=chatgpt.com - Umweltbundesamt – Umweltverträgliche Standortsteuerung von Solar-Freiflächenanlagen:
https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/umweltvertraegliche-standortsteuerung-von-solar?utm_source=chatgpt.com
PV-Anlagen wichtig für die Energiewende aber...
Freiflächen-PV und AgriPV Anlagen oder Parks werden erforderliche Bausteine im Gelingen der Energiewende sein.
Besonders AgriPV Anlagen bieten für die Landwirtschaft den Vorteil, der simultanen Doppelnutzung des Bodens.
Dass dies für Landwirte besonders attraktiv und ökologisch ist, ist unbestritten.
Aber sie beeinflussen massiv negativ das Landschaftsbild.
PV-Anlagen auf Dächern und Balkonen sind heute "normal" und allgemein akzeptiert. Wenn diese dann mit einem Speicher
kombiniert sind...optimal.
Was alle PV-Anlagen, ob groß oder klein, gemeinsam haben: Sie sind von der Sonne abhängig!
Sie liefern viel, wenig oder garkeinen Strom.
Große Parks können in diesem Punkt durch Nachführung der Module optimiert werden. Im Gegensatz zu kleinen Anlagen
werden aber große Anlagen durch die Energiekonzerne bei Überproduktion geregelt oder ab geschalten. Dann nutzen sie nichts.
Sie sind ein massiver Eingriff in das Landschaftsbild mit erheblicher, negativer Beeinflussung der Nah- und Fernwirkung.
Filzen, Moore, Naherholungsgebiete und Kulturlandschaften dürfen nicht - wie im EnergieAtlas- nur als "nachrangige" Flächen betrachtet werden. Gerade unsere Gegend, das bayrische Voralpenland, lebt und profitiert von ihrer unverwechselbaren Landschaft. Diese Räume sind nicht lediglich "freie Flächen". Sie besitzen erheblichen Wert für:
- Natur- und Landschaftsschutz
- Naherholung
- Tourismus
- regionale Identität
- bayrische Kulturlandschaft
- Klima- und Wasserhaushalt
- und damit letztlich für das Allgemeinwohl und bayrische Identität
Bevor wir unser Kapital "Natur und Landschaftsbild" für den Bau von Solarparks einsetzten,
sollten wir alle anderen Möglichkeiten ausschöpfen.
Deshalb stellen wir die Frage:
"Wo kann Photovoltaik gebaut werden, ohne andere für Bayern, Gemeinden und Bürger
wesentliche Interessen dauerhalft zu beschädigen?"
Für uns zählen dazu vorrangig: (privat, gewerblich, kommunal)
- Dächer
- Parkplätze
- Gewerbe- und Konversionsflächen